3. Oktober 2018 Comments(0)

    Investmentsteuerreform 2018

    Alle Fonds werden nach der gleichen Systematik besteuert: anhand einer jährlichen Pauschale. Sparer müssen sich bei der Steuererklärung keine Gedanken mehr darüber machen, wo der Fonds angesiedelt ist und ob er Dividenden ausschüttet. Wer überlegt, welchen Fonds er kaufen soll, kann statt der steuerlichen Behandlung andere Kriterien einbeziehen.

    Wer vor 2009 Fonds gekauft und seitdem in seinem Depot hat, muss seit 2018 mit einer Steuer rechnen. Der sogenannte Bestandsschutz gilt nur für die bis Ende 2017 aufgelaufenen Wertzuwächse. Zudem gibt es für jeden Sparer einen Freibetrag von 100.000 Euro. Für die meisten Privatanleger dürften die Gewinne aus Altanlagen also bei einem zukünftigen Verkauf steuerfrei bleiben.

    Bei Riester- oder Rürupverträgen ändert sich bei der Besteuerung nichts. Wer im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung anspart, hat weiterhin den Vorteil, dass Dividenden und Zinsen während der Ansparphase beim Anleger steuerfrei sind.

     

    Weniger Arbeit für Depotbanken und Finanzverwaltung –Statt 33 sollen 4 Rechengrößen ausreichen, um die Höhe der Abgeltungssteuer zu bestimmen. Das spart Aufwand und Zeit.

    Weniger Arbeit für den Sparer –Die Steuer auf Investmentfonds wird von der Depotbank berechnet und direkt einbehalten. Das gilt auch für thesaurierende Fonds, die im Ausland aufgelegt sind. Sparer müssen keine Extra-Angaben mehr in der Steuererklärung machen und keine Unterlagen mehr aufheben. Tipp: Vorsichtige Anleger sollten jedoch erst einmal ihre Depotunterlagen aufbewahren und kontrollieren, ob ihre Depotbank die Systemumstellung hinbekommt.

    Schließen von Steuerschlupflöchern –Unabhängig davon, ob Fonds und/oder Anleger im Ausland oder Inland sitzen: Grob gesprochen fallen auf die Aktien im Fonds ab 2018 15 Prozent Steuer an. (Neu sind insbesondere die 15 Prozent Körperschaftssteuer auf deutsche Dividenden in deutschen Fonds. Bei ausländischen Fonds und/oder Dividenden fällt weiterhin Quellensteuer an). Systematische Leihgeschäfte bringen Profis dann keinen Vorteil mehr.

    Steuerstundung vermeiden –Bei manche Fonds fielen bislang beim Sparer erst Steuern an, wenn er den Fonds verkauft hat (zum Beispiel bei synthetischen ETFs, die den Index über ein Tauschgeschäft mit einer Bank abbilden). Diese Steuerstundung wird nun durch eine jährliche, pauschale Besteuerung abgelöst.

    Quelle: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/